Biogasanlagen

Biogasanlagen – quo vadis?

Die Ende 2020 beschlossene EEG-Novelle hat die Perspektive für eine Fortführung von Biogasanlagen grundsätzlich wieder verbessert. Ob dies ausreicht, um einen weiteren Rückbau zu vermeiden, ist allerdings zweifehlhaft. Wir beleuchten die Herausforderungen der Branche.

Die Ausgangslage für Biogasanlagen und ihre Betreiber

Nachdem zu Beginn dieses Jahrtausends in Deutschland stark in Biogasanlagen investiert wurde, ist der Nettozubau seit 2011 rückläufig. Mit dem Aufbau der Kapazitäten ist hierzulande eine Branche entstanden, die zuletzt ca. 46.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigte und einen Umsatz von rund 8,8 Milliarden Euro erwirtschaftet. Dabei ist eine auch international renommierte mittelständische Unternehmenslandschaft von Anlagenbauern und Planungsbüros entstanden.

Mit dem Auslauf des Förderzeitraums für die ersten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Anlagen ist 2020 erstmalig ein Rückbau der Kapazität in Deutschland zu beobachten. Die Entwicklung der Produktionskosten und Rahmenbedingungen hat die Produktion von Strom aus Biogas zunehmend teurer gemacht. Gleichzeitig sind die Strompreise, die die Erzeuger am Markt erzielen können, mit dem steigenden Angebot aus der Wind- und Solarenergie sukzessive gefallen, so dass eine wirtschaftliche Produktion selbst bei Nutzung der Möglichkeiten der zeitlich flexiblen Produktion ohne Anschlussförderung kaum möglich ist.

Die am 17. Dezember 2020 beschlossene Novelle des EEG hat die Perspektiven für eine Fortführung von Biogasanlagen über den erstmaligen Förderzeitraum hinaus wieder verbessert, auch wenn es bei dem Ausschreibungsverfahren für die Förderung von neuen und Bestandsanlagen bleibt. Das Ausschreibungsvolumen ist auf 350 MW pro Jahr, der Gebotshöchstwert auf 19 Cent/kWh erhöht worden. Ob die Novellierung allerdings ausreicht, um einen weiteren Rückbau zu vermeiden und die vom Gesetzgeber formulierten Ziele für die Stromproduktion aus Biorohstoffen für 2030 von 8,8 GB pro Jahr zu erzielen, wird in der Branche kritisch beurteilt.

Die Herausforderung

Die Herausforderung für den Betrieb von Biogasanlagen sind seit den frühen 2000er Jahren sukzessive gestiegen. Nachdem die Substratpreise für die Rohstoffversorgung vieler Anlagen eine Teuerung erfahren haben, während die Erlöse aus dem EEG sich nicht entwickelt haben, hat zuletzt die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie die Betriebskosten weiter erhöht und Investitionsbedarfe ausgelöst. Die Einführung der Flexibilitätsprämie in 2012 hat überwiegend nicht die in sie gesteckten Ziele erreicht. Aufgrund der für die Förderung notwendigen Investitionen in zusätzliche elektrische Leistung und Gaslagerkapazität haben die Anlagenbetreiber anfangs nur zögerlich in die Flexibilisierung investiert. Da die Maßnahme aber eine Möglichkeit aufzeigte, die Ertragskraft unabhängig von der Substratpreisentwicklung zu verbessern und höhere Stromerlöse pro produzierte Kilowattstunde zu erzielen, durch den Verkauf des Stroms in Hochpreisphasen, sind schließlich 3.300 Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 2,2 GWel flexibilisiert worden. Allerdings werden die meisten Anlagen nicht marktpreisorientiert gefahren, wodurch die Ertragspotenziale häufig nicht ausgeschöpft werden.

Zwar bieten die Biogasanlagen gegenüber dem Strom aus Wind und Sonne die Möglichkeit, das produzierte Biogas zu lagern und es erst bei Bedarf zu verstromen, was die Branche zu Recht als wesentlichen Vorteil gegenüber den anderen großen regenerativen Energiequellen herausstellt. Hierfür muss aber der ohnehin anspruchsvolle Betrieb der Biogasanlagen noch einmal erheblich verbessert werden. Schwankende Eigenschaften der Substrate jedoch machen eine permanente Überwachung des Fermentationsprozesses erforderlich, der trotz der hochentwickelten Anlagensteuerungen qualifiziertes Personal erfordert. Jahre mit auch qualitativ teilweise schlechten Ernten wie zuletzt 2018 und 2019 stellten dabei Anforderungen an den Betrieb, der zusätzlich zur Verteuerung und Verknappung der Rohstoffe zu Produktivitätsverlusten führte.

Die Umstellung auf einen flexiblen und marktpreisorientierten Betrieb ist unter den Bedingungen nicht durchgängig gelungen. Die Regelungen der aktuellen EEG-Novelle erhöhen hier die Anforderungen an die Betreiber zum Erhalt des Flexzuschlages und somit das Risiko, dass geplante Erträge schließlich doch nicht realisiert werden.

Teilweise müssen die Biogasanlagen noch einen erheblichen Kapitaldienst erwirtschaften und die Rückführung der Verbindlichkeiten im bisherigen Förderzeitraum ist bereits unsicher. In dieser Situation sind Investitionsentscheidungen, um den Betrieb unter Einhaltung der gestiegenen Anforderung unter anderem aus Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie oder den Flexbetrieb zu ermöglichen, nur auf Basis einer langfristigen Planungsrechnung zu treffen. Die lokalen und nationalen Chancen und Risiken müssen dabei angemessen berücksichtigt werden, zum Beispiel:

  • Wie werden sich Verfügbarkeit und Substratpreise in der Region entwickeln?
  • Was bedeutet es, wenn für Teilmengen überregional Ersatz beschafft werden muss?
  • Ist der Wärmeabsatz langfristig gesichert oder muss mit einem Ausfall des (in der Regel nur schwer zu ersetzenden Kunden) gerechnet werden
  • Wie werden sich Instandhaltungs- und Wartungskosten und Ersatzinvestitionen entwickeln für die Komponenten, die einem starken Verschleiß unterliegen?

Oder ist eher ein geordneter Verkauf der Anlage angezeigt, weil für die Fortführung aus eigener Kraft zu große Unwägbarkeiten bestehen?

Unsere Expertise

Während der langjährigen Projektpraxis in der kaufmännischen Begleitung von Biogasanlagenbetreibern und der Beratung von Anlagenbauern hat HANSE Consulting erhebliche Branchenkompetenz in Analyse, Planung und Beratung von Biogasanlagen Betreibern in schwierigen finanziellen Situationen aufgebaut.

Mit unserem Netzwerk können dabei alle Aspekte, die in Stellungnahmen erforderlich werden, abgedeckt werden und Sie als (potenzieller) Biogasanlagenbetreiber werden darüber hinaus bei der Umsetzung Ihrer Planung unterstützt. Dies gilt unabhängig von der Entscheidung, ob Sie eine Neuplanung, eigenständige Fortführung oder einen Verkauf anstreben.

Kontaktieren Sie uns! – Ihre Ansprechpartner Dr. Armin Bratz und Dr. Marcus Engels sind für Sie da.