Anlässe für ein Sanierungsgutachten nach IDW S6
Liquiditätsengpässe bei negativer Ertragsentwicklung sind ein typischer Auslöser von Sanierungsgutachten. Ihre Finanzierer oder Gesellschafter tun sich schwer, Ihnen zusätzlichen Kredit zu gewähren und denken eher daran, ihr Engagement bei Ihnen zu reduzieren. Es wird ein Sanierungsgutachten (häufig nach Standard IDW S6) gefordert.
Aber nicht nur Finanzierer oder Gesellschafter können die Erstellung von Sanierungsgutachten fordern.
In der Automotivebranche, in der die Zuverlässigkeit der Lieferkette auf Grund der Abhängigkeit von einzelnen Zulieferern besonders hoch ist, können OEMs von den Zulieferern Sanierungsgutachten fordern, wenn deren wirtschaftliche Lage sich kritisch entwickelt hat.
Und schließlich gibt es Situationen, in denen Unternehmen selbst ein Sanierungsgutachten beauftragen, z. B. um für erwartet schwierige Finanzierungsverhandlungen vorbereitet zu sein. Und um Zeit zu gewinnen, weil die Verhandlungen nicht durch die Erstellung eines Sanierungsgutachtens verzögert werden sollen.
HANSE Consulting ist regelmäßig von Banken und Unternehmen angefragter und akzeptierter Gutachter in diesen Situationen. Dabei gelingt es uns, mit unseren fundierten Gutachten und hierin enthaltenen Restrukturierungskonzepten das Verständnis für die wirtschaftliche Lage und das Vertrauen von Finanzierern und Geschäftspartnern wiederherzustellen.
Inhalte und Anforderungen eines Sanierungsgutachtens
Die Anforderungen an ein Sanierungsgutachten sind stärker standardisiert als an einen IBR (Independent Business Review). Maßgeblich ist hier der Standard IDW S6 vom Institut der Wirtschaftsprüfer. Dieser ist allerdings keine Rechtsnorm. In den letzten Jahren hat sich daher immer mehr durchgesetzt, dass die Beachtung der rechtlich zwingenden BGH-Mindestanforderungen gefordert wird, auch wenn der IDWS6 nicht gefordert wird. Ein Sanierungsgutachten enthält daher immer eine Fortbestehensprognose im Sinne von § 19 InsO und eine Fortführungsprognose im Sinne von § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB , damit es als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen verwendet werden.
Inhaltlich ist für Sanierungsgutachten wesentlich, dass alle Aspekte eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe einbezogen werden. Basis für die Beurteilung ist dabei die Kenntnis des individuellen Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens.
Warum HANSE Consulting?
Mit unserem erfahrenen Teams aus Beratern, die neben ihrer langjährigen Tätigkeit in der Beratung auch großenteils Praxiserfahrung aus Linien- und Führungspositionen und Interimstätigkeiten mitbringen, und der Kompetenz aus über 25 Jahren in der Restrukturierung, sind wir mit den Strategien und Geschäftsmodellen vieler Branchen und Unternehmenstypen vertraut.
Wir sind mit allen operativen und finanzwirtschaftlichen Instrumenten der Sanierung und Restrukturierung vertraut, auch dem StaRUG (Gesetz zur präventiven Restrukturierung) und dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen).
Mit unserem ganzheitlichen Ansatz in der Erstellung von Sanierungsgutachten decken wir alle Forderungen des IDWS6 von der finanzwirtschaftlichen Analyse und der Leistungswirtschaft bis zur Beurteilung von Management und Markt und Wettbewerb ab. Dabei setzen wir als Unternehmer und Restrukturierungsberater den Schwerpunkt auf die gemeinsame Entwicklung und Planung der Restrukturierungsmaßnahmen, weil die Verbesserung der Ertragslage und Liquidität unsere Kunden unsere wichtigste Aufgabe ist.
Lesen Sie gern auch unseren News-Beitrag mit dem Thema Effiziente Liquiditätsplanung.
Häufig ist die wirtschaftliche Lage, in der ein Geschäftspartner ein Sanierungsgutachten fordert, bereits so schwierig geworden, dass auch über die Nähe einer möglichen Insolvenz gesprochen wird. Mit den Fachanwälten aus unserem Netzwerk können wir Sie auch in solchen Situationen über alle Möglichkeiten zur Überwindung der Krise beraten.
Gerne informieren wir Sie persönlich ausführlicher über unser Angebot für Ihren Bedarf. Sprechen Sie die Geschäftsführer von HANSE Consulting persönlich an oder klicken Sie auf den nachfolgenden Button für einen direkten und schnellen Kontakt.
Liquiditätsplanung – ein wichtiges Instrument für Management und Gesellschafter
Die Unsicherheit über die Entwicklung der Liquidität in vielen Unternehmen ist – auch aufgrund der…
StaRUG und Restrukturierung – Möglichkeiten, Risiken und erste Handlungsempfehlungen
Fakt 1: Das am 01.01.2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet nach Streichung…
Referentenentwurf Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) veröffentlicht:
Vor wenigen Tagen hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur…