Die Unsicherheit über die Entwicklung der Liquidität in vielen Unternehmen ist – auch aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie – noch immer hoch. Am 25.3.2021 hat die Bundesregierung deshalb das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, bis zum 31. Dezember 2021 verlängert (bislang bis zum 30. Juni 2021 befristet). Zugleich wurden die Kreditobergrenzen erhöht.
Bereits zum 1.1.2021 ist das StaRUG in Kraft getreten. In seinem §1 (Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern) ist geregelt, dass die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) fortlaufend über Entwicklungen wachen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Neu sind auch die Hinweispflichten für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte (§ 102 StaRUG). Sie müssen die Organe der von Ihnen beratenen juristischen Personen auf das Vorliegen von Insolvenzantragspflichten hinweisen. In der Praxis bedeutet das, dass die Geschäftsleiter ihren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit einer Liquiditätsplanung für i. d. R. 24 Monate belegen, dass keine Insolvenzreife i. S. d. §§ 17 -19 InsO vorliegt. Im Worst-Case einer etwaigen zukünftigen Insolvenz wird der Nachweis, dass keine (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder insolvenzrechtliche Überschuldung ohne positive Fortführungsprognose vorlag, rückwirkend hierdurch noch wichtiger. Wenn Sie mehr zum Thema StaRUG wissen möchten, dann lesen Sie hier den Artikel unseres Kollegen Dr. Thomas Zubke-von Thünen.
Um möglichen Handlungsbedarf zu erkennen und die richtigen Finanzentscheidungen für Ihr Unternehmen zu treffen, ist die Liquiditätsplanung damit noch wichtiger geworden. Dabei muss die Liquiditätsplanung zeitlich so differenzieren, dass die Spitzeninanspruchnahmen erkannt werden. Je nach Geschäftsmodell bedeutet das eine taggenaue Planung. Und sie muss einen Zeitraum abdecken, der dem Unternehmen Handlungsspielraum für Maßnahmen gibt, wenn sich Engpässe abzeichnen. Hier hilft HANSE Consulting.
Die Liquiditätsplanung – schwieriger als gedacht
Die auf den ersten Blick so einfache Aufgabe entpuppt sich in der Praxis häufig als schwieriger als gedacht. Bereits bei der Planung der Zahlungsein- und -ausgänge aus den bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten können erste Probleme auftreten. Häufig ist das tatsächliche Zahlungsverhalten ganz anders als die erfassten vertraglichen Zahlungsziele. Auch deren Korrektheit muss regelmäßig kritisch hinterfragt werden. Die Gründe für abweichendes Zahlungsverhalten von Kunden sind dabei vielschichtig. Angefangen vom Skontozahler bis zur ungerechtfertigten Einrede können die Ursachen für schnellere und spätere Zahlung zu erheblichem Abweichungen gegenüber dem einfachen „Ausplanen“ der zu Grunde liegenden Daten führen. Abweichungen, die sich auch nicht einfach „wegmitteln“.
Hinzu kommt, dass für viele bilanzierte Aktiva (sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellung, Darlehen, …) die für die Liquiditätsplanung relevanten Informationen zwar grundsätzlich bekannt sind, für die Planung aber mühselig aufbereitet werden müssen.
Diese und eine Vielzahl weiterer Herausforderungen multiplizieren sich, wenn die Liquidität für eine Unternehmensgruppe und ihre Beteiligungen geplant werden muss. Vertragliche und haftungsrechtliche Rahmenbedingungen zwischen den Unternehmen der Gruppe kommen hinzu und müssen beachtet werden.
Im Ergebnis machen viele Unternehmen die Erfahrung, dass ihre Liquiditätsplanungen nicht aufgehen, die tatsächliche Entwicklung dann eine ganz andere als die geplante ist. Häufig werden Liquiditätsplanungen dann nur noch für externe Berichtsempfänger, z. B. Finanzierer, erstellt, wenn diese eine Liquiditätsplanung verlangen. Zur Steuerung von Unternehmen und Liquidität wird diese dann aufgrund ihrer Unzuverlässigkeit oft nicht mehr genutzt.
Ein Vorgehen, dass Risiken birgt und auch das Vertrauen der Berichtsempfänger empfindlich stören kann. Insbesondere bei aktueller „Vollausnutzung“ der Kontokorrentlinien oder angekündigter Reduzierungen ist eine belastbare Liquiditätsplanung häufig Voraussetzung für die zielgerichtete Erarbeitung von Liquiditätsmaßnahmen und Diskussion mit den Finanzierern.
Dabei gilt: je knapper die Liquidität, desto kürzer die Intervalle der Aktualisierung der Liquiditätsplanung.
Liquiditätsplanung – eine Sache der Erfahrung und der Werkzeuge
Aus der Praxis hunderter Mandate hat HANSE Consulting Vorgehen und Werkzeuge für die Liquiditätsplanung permanent optimiert. In der Regel können wir bereits nach wenigen Tagen dem Unternehmen und auch Dritten verdeutlichen, wie der aktuelle Status der Liquidität ist und wie die kurzfristige Entwicklung aussehen wird. Unsere Kunden versetzen wir in die Lage, bereits nach kurzer Zeit selbstständig mit vertretbarem Aufwand eine aktuelle kurzfristige Liquiditätsplanung zu erstellen, zu analysieren und ggfls. rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Hinzu kommt, dass HANSE Consulting als „neutraler“ Dritter das Vertrauen vieler Finanzierer genießt. Das kann bei der Umsetzung und Verhandlung liquiditätsverbessernder und -sichernder Maßnahmen ein großer Vorteil sein.
Um die Liquidität richtig zu planen, ist die vollständige und korrekte Berücksichtigung aller zahlungsrelevanten Geschäftsvorfälle notwendig. Bei Geschäftsmodellen, die von Projekten und Einzelaufträgen geprägt sind, wie z. B. der Baubranche und dem Maschinen- und Anlagenbau, müssen alle Aufträge mit ihren individuellen Parametern geplant werden. Ausnutzung von Aval -und Mischlinien, korrekte Berücksichtigung der Umsatzsteuer der Anzahlungen und alle Arten von Bürgschaften wollen korrekt berücksichtigt werden.
Ausgehend der detaillierten Analyse aller Zahlungsströme entsteht eine mit den Ist- und Planzahlen für GuV und Bilanz abgestimmte Liquiditätsprognose. Durch andauernde Plan-Ist-Vergleiche bis in die Ebene einzelner Zahlungen werden die Prämissen fortlaufend optimiert und aktualisiert. Durch Einrichtung eines kontinuierlichen Workflows (und dessen Optimierung) wird der Arbeitsaufwand für eine regelmäßige Aktualisierung auf ein Minimum reduziert.
Unser Projektbeispiel –
Optimale Ausnutzung von Kreditlimiten der Lieferanten
Ein Unternehmen der Sanitärbranche kauft Stahl bei mehreren Lieferanten ein. Diese hatten ihre Verkäufe bei drei verschiedenen Warenkreditversicherern abgesichert. Als die Warenkreditversicherer ihre Kreditlimite reduzierten, waren bei bereits voller Ausnutzung der Linien kurzfristig Vorauszahlungen in der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen, die zu einer Unterdeckung führten. Das Unternehmen wollte durch Geschäftsabsagen seine Kunden nicht verlieren. Ohne liquiditätsverbessernde Maßnahmen drohte allerdings die Zahlungsunfähigkeit. Durch genaue Analyse der Ausnutzung der Limite konnte durch Verschiebung von Einkäufen zwischen den Lieferanten die Liquidität gesichert werden. Die Rentabilität wurde hierdurch zwar vorübergehend negativ beeinflusst, aber die Zahlungsunfähigkeit wurde vermieden.
Zusammen mit HANSE Consulting konnte der Kunde mit den Warenkreditversicherern nach einigen Wochen erfolgreich wieder Limite in alter Höhe verhandeln.
Fazit
Nur eine richtige Liquiditätsplanung kann das Management und/oder den Gesellschafter schützen.
Eine richtige Liquiditätsplanung schafft Transparenz, zeigt Handlungsbedarf und schafft durch frühzeitiges Erkennen von Engpässen Handlungsspielraum.
HANSE Consulting unterstützt Unternehmen, diese Planung korrekt, zeitnah und vollständig zu erstellen.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Armin Bratz und Christian Austermann